Wie bereits im August angekündigt, musste die Düsseldorfer Tabelle auf Grund der Kindergelderhöhung erneut innerhalb kürzester Zeit angepasst werden.
Wenn Sie wissen möchten, ob sich auch bei Ihnen die Unterhaltshöhe geändert hat, wenden Sie sich einfach an den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.