Viele Menschen scheuen den Gang zum Anwalt, weil sie glauben, dass die Kosten nicht kalkulierbar sind und es sich am Ende nicht für sie gelohnt hat. Die Kanzlei Hailer will Ihnen diese Sorge nehmen, indem immer informiert wird, was der nächste Schritt kostet. Durch die Kostentransparenz können Sie immer neu abwägen, ob Sie den vorgeschlagenen nächsten Schritt machen wollen oder nicht.
Die Vergütung für die anwaltliche Tätigkeit ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die dort enthaltenen Regelungen sind für gerichtliche Verfahren und für die außergerichtliche Vertretung als Mindestvergütung bindend.
Grundsätzlich richten sich die Gebühren im RVG nach dem sog. Gegenstandswert. Dies wäre bei einer Forderung beispielsweise der Forderungsbetrag, der geltend gemacht werden soll.
Für die Beratung kann hingegen eine Vergütungsvereinbarung getroffen werden, die sich nach dem Zeitaufwand oder nach einer festen Pauschale richten kann.
Sollten Sie über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen, gibt es zudem die Möglichkeit für eine außergerichtliche Beratung einen Beratungshilfeschein bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu erhalten.
Da es Ihr verständliches Bedürfnis ist, früh zu erfahren, welche Kosten auf Sie zukommen, wird dieses Thema so früh als möglich im Erstgespräch angesprochen.