Aktuell ist ein neues Urteil des Landgerichts Coburg (23 O 58/15) veröffentlicht worden, indem sich das Landgericht nocheinmal ausführlich mit der Frage beschäftigt, wann ein während des Fußballspiels verletzter Spieler Schadensersatz von seinem Mitspieler verlangen kann.
Im verhandelten Fall wurde Schadensersatz und Schmerzensgeld durch den Kläger verlangt. Dieser hatte als Tormann in einem Verbandsjunioren Spiel kurz vor Spielende einen Zusammenstoß mit dem Beklagten. Er erlitt unter anderem einen doppelten Kieferbruch und musste operiert werden. Der Vorfall wurde nicht durch den Schiedsrichter geandet.
Gestritten wurde darüber, ob der Zusammenstoß eine durch das Spiel gerechtfertigte Härte darstellte, oder eine vorsätzliche Körperverletzung.
Das Landgericht hat hierzu ausgeführt, dass Fußball grundsätzlich ein Kampfspiel mit erhöhtem Gefährdungspotential sei, bei dem es daher nicht selten zu Verletzungen kommt. Eine Haftung des Mitspielers könn daher nur dann entstehen, wenn dieser schuldhaft gegen die Regeln des sportlichen Wettkampfes verstößt. Hierbei ist insbesondere auch die besondere Spielsituation zu beachten, daraus folgert das Gericht, dass ein Schadensersatzanspruch nur dann erfolgreich geltend gemacht werden kann, wenn die Regeln vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt wurden. Einfache Fahrlässigkeit ist nicht ausreichend.
Da der Kläger diese Voraussetzungen im verhandelten Fall nicht nachweisen konnte, wurde seine Klage abgelehnt.
Das Urteil ist rechtskräftig.